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Kloster.
Unter den Gbcrn, denen die Mönche das Ge-lübde des Gehorsams geleistet haben, kommt ein viel-fältiger Unterschied vor, wie der Kirchen -Stat solcheserfordert; und daher werden die Mönche von Genera-len, Provinzialen, Aebten, Regenten, Guardianenrr.regiert. Der General ist das oberste Haupt einesjeden Ordens, und stellt gleichsam einen Patriarchenoder Papst vor; daher kann er ein General-Capitelberufen, solches dirigiren, und die Schlüsse zur Voll-streckung bringen. Diese Generale sind aus den Capi-teln und Conventen entsprungen, welche von den Or-dens-Mönchen zur Erhaltung und Verbesserung ihrerDisciplin bisweilen gehalten worden sind. Sie residi-ren in Rom, weil sie daselbst am besten das Interesseihres Ordens beobachten können. Der einzige Generalder Cisterzienser und Prämonstratenser hat seine Resi-denz in Frankreich. Sie werden von den Provinzialengewählt, und zwar meistentheils in Rom entweder nachdem Tode des Generals, oder nach Verlauf der Zeit;die Confirmatio» aber geschieht von dem Papste. Dieprovinzialen haben gleichen Ursprung mit den Gene-ralen, und unter ihnen stehen die Aebte, Prälaten,Guardlane und Priores der Provinz, die der Provinziakzu- gewissen Zeiten zu Capitel ruft; in einem solchenConvente werden die Angelegenheiten der Klöster sol-cher Provinz besorget, und Visitatores der Klöster er-wählt. Der General aber, der den ganzen Orden re-giert, beruft, wie vorgedacht, alle Provinzialen zueinem General-Capitel. Der Provinzial stellt in sei-ner Provinz einen Metropoliten vor, und regiert alleKlöster der ganzen Provinz. Was er nicht selbst abthunkann, berichtet er dem General, und erwartet dessenBefehl. Auch hat ein jedes Kloster sein eigenes Ober-Haupt und ordentlichen Vorgesetzten, der im Klosterallezeit gegenwärtig seyn muß; z. B. einen Abc oderPrälat, Prior, Prapositus, Minister, Lustosoder
Guar,