548 Lebhaftigkeit irr Gesellschaften.
sam seyn muß. So viel die Seele Kräst» und Ver-mögen hat, so viel giebt es wieder befördere Artender Handlungen der Seele. Es werten folglichHandlungen der Empsindungs-Kraft, d;r Einbild-ungs-Krast, des Erdichtungs-Vermögen;, des Ge-dächtnisses, des Witzes, des Verstände;, des Ur-cherlungs-'Vermögens und der Vernunft, Stau ha-ben, und einem lebhaften Gesellschafter, von Seitenseines Verstandes, nach Erforderniß der Gesellschaftren den Endzweck derselben zu erhalten, behülfiichser>n müssen. Von Seiten des Willeas giebt esHandlungen, die aus einer deutlichen Einsicht in Be-wegungs -Gründe erfolgen, aber auch solche, die manTrrebe und Affekten nennt. Die Affecten setzen dieSeele in einen lebhaften Zustand; sie «erden also,durch die Regeln der Vernunft regiert, knn unschick-liches Mittel seyn, dessen ein lebhafter Gesellschafterim nöthigen Falle sich bedienen kann, so wie bey an-dern Gelegenheiten die übrigen Wirkungen des Wil-lens von ihm glücklich werden angewenderwerden kön-nen. Wenn die Handlungen der Seele, welche ge-gen Andere an den Tag geleget werden, die gehörigeWirkung haben sollen, so müssen die Handlungendes Körpers denselben gemäß eingerichtet werden.Die Geschicklichkeiten des Körpers, und die denHandlungen der Seele gemäß bestimmten Bewegun-gen der Augen, der Hände, der Füße, und des gan-zen Körpers, die Mienen, die Rede, der Ton, dieAussprache, und alle andere durch llebung erlangteFertigkeiten, werden, die Wirkungen der Seele zurLebhaftigkeit zu erheben, vornehmlich erforderlich seyn.Alle diese verschiedene Arten der Handlungen werdenzur Lebhaftigkeit weit geschickter seyn, wenn in ihneneine Fertigkeit herrscht, als wenn sie langsam verrich-tet werden. Ich habe dieses etwas umständlicher des-wegen aus einander gesetzt, um den Ausdruck: in ri-tt em