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Legal-Besichtigung.
Anbey wird er auch anzeigen: ob es bis zur ge-wohnten Geburtszeit gelanget sey? ob sich an seineninnerlichen Haupttheilen etwas unnatürliches oderkrankes erzeugt habe, welches seinen Tod schon nachdem Lauf der Vlatur hatte verursachen könnerr, undinsonderheit von der eigentlichen Beschaffenheit derLunge eine umständliche Beschreibung beyfügen.
§. V.
Ein Arzt oder Wundarzt, von dem ein gründlichesGutachten über Todesfälle gefordert wird, die vonVergiftungen entstanden sind, kamt ohne genaue Rennt«Nisse aller giftartigen Dinge, die den Menschen plötz-lich oder langsam zu todten fähig sind, nur selten undbestimmt eines vorlegen. Deswegen werden die Land,Aerzte ermähnt, die hierüber von gelehrten Männernmitgetheilte Beobachtungen und Anweisungen fleißigzu lesen, damit sie in Lriminalfallen dem Richter überalles, was den verursachten Tod eines vergifteten Men-schen angeht, einen deutlichen und entscheidenden Be-richt abstatten können. Es ist jedermann bekannt,daß von jedem eingenommenen atzenden Gift, wie ;> E.vom Grünspan, Arsenic, Sublimat, Vitriolöl, Scheid«wasser, und so vielen andern Dingen mehr, aus demMineral- als Pflanzenreich, ein Mensch plötzlich ge-tödtet werden kann, und hievon immer, sogleich dieheftigsten Zuckungen, Gichter, Schmerzen im Gau-men (Rachen) und Magen, und der heftigste Reiz zumErbrechen bis zum Tode in ihm erregt werden, wel-ches kein andrer im Leibe entwickelt wordener Stoffvon verderbten Saften und Rrankheit jemahls so plötz-lich hervorzubringen vermögend ist. Es mag nuneine solche Wirkung von dieser oder jener Ursache ent-standen seyn, daß ein Mensch davon getödtet wird, sogiebt dieses eine sehr starke Vermuthung von Vergift-ung, und in solchem Falle soll der Wundarzt, nach,dem er sich aller Unistände und der Zufalle halber, diesich an selbigem vor seinem Tode eräugnet haben, ge«nau wird erkundiget haben, den Rörper eröffnen, unddabey fürnemlich die innere Beschaffenheit des Gau-mens, der Speisröhre, des Magens und der Darmeuntersuchen, welche, wenn sie entzündet, zerfressenund
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