Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
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764
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?6q. Legen, Hinlegen. Legen, Niederlegen.

Einlegen, von der redenden Person im Legen ent-fernen, imgl. überhaupt, von sich legen. Legees hm.

Daher die Hinlegung.

-Hinterlegen, siehe im XXIII Th., S. 575, f.

Nachlegen, zu dem was schon hingeleget wor-den ist, noch etwas legen, Holz nachlegen, zu dembrennenden Feuer.

So auch die Nachlegung.

Niederlegen, niederwärts legen, aus der Höhenach unten zu legen, aufden Boden, zu Boden legen.

1. Eigentlich. Eine Last niederlegen, welcheman tragt, sie auf die Erde legen. Einen Stuhlniederlegen, auf die Erde.

2. In engerer Bedeutung, legt man ein Rindnieder, wenn man eS in das Bett legt. So auch daSReciprocum, sich niederlegen, sich zn Berte legen,sich schlafen legen.

z. Figürlich. Ein Amt niederlegen, im g. L.abdanken. DieRegierung, dieRrone, einewürde,eine Ehrenstelle niederlegen, sich derselben freywilligbegeben. Geld oder eine andere Sache bey jeman-den niederlegen, eS ihm in Verwahrung geben, imOberdeutschen hinterlegen, daher man zuweilen aucheine solche in Verwahrung gegebene oder genommeneSache, ein vepor, eine Niederlage, und im Ober-deutschen eine Hinterlage zu nennen pflegt. Luther. nennt sie eine Beylage, waren an einem Grre nieder-legen, sie bis zu weirerm Gebrauche daselbst verwahren.Siehe Niederlage 2, auf der folgenden Seite. Eisnem die Straße niederlegen, ihm die Bereifung dersselben verwehren, ihm das Handwerk niederlegen,ihm die Ausübung desselben verbiethen, ihm dasHandwerk legen, sind nur in einigen Gegendenüblich.

So auch die Niederlegung.

Die