Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
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765
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Legen, Niederlegen. 765

Die Niederlage. 1, Die Handlung, da einDing niedergeleget wird. Besonders figürlich beyKrieges-Heeren, der Zustand, da ein KriegeS - Heergeschlagen wird. Eine beträchtliche, ansehnliche,gänzliche, völlige Niederlage leiden. Die Niedereläge läugnen. Nach der Niederlage nahm der Ue-berrest des Feindes die Flucht. Im Nieders. wirdUnderlage auch von dem Unterliegen einzelner Perso-nen in einem Gefechte oder in einer Schlägerey ge-braucht, Unterlage leiden, den Kürzern ziehen; inwelchem Verstände im Hochdeutschen weder Nieder-lage, noch Unterlage üblich ist. Siehe Niederlie-gen, im Art. Liegen. So fern die Niederlage zuverschiedenen Zeiten oder Mahlen Stau find«, kannauch der Plural gebraucht werden. Zwey Niederla-gen leiden.

2. Der Ort, wo Waren oder andere Sachen InMenge niedergeleget, d. i. auf eine Zeitlang verwah-ret werden. So haben die Kaufleute außer ihren ge-wöhnlichen Gewölben und Läden noch besondere Nie-derlagen, welche, wenn sie aus ganzen Häusern be-stehen, oft Magazine, vorraths-Häuser, und inNieder-Sachsen Speicher genannt werden. In derSchifffahrc werden auch zuweilen diejenigen Plätze,welche zum Ein - und Ausladen gewisser Waren alleinund ausschließungsweise bestimmt find, Niederla-gen genannt. Solche Niederlagen sind für diespanischen nach West.-Indien segelnden Schisse:Callao in Amerika, und Cadixin Spanien; Span.Lrn-barcaä08. Siehe Einbarcadero, imX TH., S. 78 I.Auch Stapel-Städte, wo gewisse Waren niedergele-get werden müssen, heißen zuweilen Niederlagenoder Niederlage-Srädre.

3. Das Recht, die Befugniß, etwas an einemOrte nieder zu legen, imgl. die Verbindlichkeit, etwasa.n einem Orre niederlegen zu müssen; ohne Plural.

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