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Lotterie
wen seyn, so muß solches zeitig vor Ziehung einerjeden Classe am gehörigen Orte gemelvet werven.
11) Auf die Gewinne wird gar kein Arrest, auchüber die bey der Lotterie etwa vorkommenden Llf-ferenzien überait kein P^ozesj verstattet, und alleDif,fecenzicn, die von der Dlrection mit Zuziehung derCollecteurs nicht können vrrgticuea werden, wirdHochfürst. Gch-ime RathSftnbe in der Kürze unter-suchen und entscheiden.
12) Da die Bücher den Listen Julius 1800 ge-schlossen werden, so müssen vor dieftm Terunri: alleDevisen eingesandt seyn, und werden nach Vcrsiie-ßung desieldcn keine mehr angenommen.
iz) Die M'sch - und Ziehung der Loose gescha-het öffentlich auf dem groi>e„ Lotterie-Saale auf demNeuenhofe hiesclbst durch 2 Waisenknaben in Ge-genwart derer Herren Collecteurs und Interessenten,welche dabey zu erscheinen Belieben tragen.
«4) Die Ziehung der ersten Classe'ist auf den2§sten August, der 2tcn auf den aasten September,der zten auf den aosten Oktober, der gtcn auf den,/ten November, der;ten aus den rzten December1800, der dten auf dcn raten Januar, und der 7tenund lctzten auf den yken Februar 1801 festgesetzt-
»5) Zur Vermeidung derer zwischen den Inte-ressenten und Collecteurs wegen der bey gefallenenGewinnen von diesen verlangten Douceurs und Schreib-gelber oft entstehenden Irrungen, wird hiemit festge-setzet, daß den Collecteurs von j-dcm auf ein LoosgetaUencn Gewinn-Thaler ein Mauengroschen oderacht Pennig, wie auch zu mehrerer Bequemlichkeitder Interessenten, statt der sonst gezahlten Aufgel-der, in dieser Lotterie aber bey der Renovation de-rer Loose zu der rken, zten, gtcn, §te», 6ten und7len Classe, für ein ganzes Loos jedesmahl 4 Gule-groschen an Schreivgebühr bezahlt werde.
Braunschweig, den aiften März 1800.
Loose sind zu haben beym Kaufmann L- A. Weddyh'.eselbst.
III. In den vereinigten Provinzen werdendie Lotterien schon lange als eine Art von Steuerzur Vermehrung der Staatseinkünfte benutzt,. die