Band 
Ein und achtzigster Theil, von Lothse bis Lustgebüsch.
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Luftreinigung.

fene Gegenstände, die einem mit einer an,den Krankheit behaftet gewesenen gedienet 8ben, dürfen nicht anders von neuem wieder Sbraucht werden, als nachdem sie gcreiniaet ^den sind. . „

Dir Kranken müssen Spucknäpft hav.und die Schupftücher müssen alle Tageselt werden, '

Eine jede Lampe muß mit einem Leitersehen seyn, um den Ranch nach auswärtsaußerhalb hin zu leiten. *) ^

Zwischen den Betten und der Ma"ft ' .allemahl ein Zwischcnraum von zwey bisFuß beobachtet und gelassen werden.

Die Anzahl der in jedem Salebestndu^Betten muß über die Eiugangthüre unabal>lieh bestimmt und angeschrieben seyn. ^

Diese Zahl nuiß, in Gemäßheit deSElements, nach Beschaffenheit der Grö^,Gestalt, der Höhe und der Lage undrung des Saals, festgeseht scon, dargestrA,in einem Saale, dessen Decke etwaeilf Fuß hoch ist, die Betten wenigstensFuß weit von einander entfernt stehen he-rmd daß dieser Zwischenraum dritthaldtragen muß, wenn die Decke nicht üverFuß hoch ist., , ftv"

So geräumig auch immer ern die

mag, so ists doch durchaus nicht erlaubt,

wen»

Solche Damrtlelter muffen indessen,dem Winde Zug hab n ,ollen, nach cb»" ^xpe», .7;N'ie die Scliorkeine in d.e Höhe gelclNi ^ z. ^über dem Gebäude hervorragen Fuhrt m sie.EsNseitwärts aus der Mauer hinaus ,10 nutzerocnn der Wind gerade auf diese Sei"der Dampf wird ins Zimmer zurück S"n