456 2. Mark.
nach demselben die Wechsler, Goldschmiede, Apo-theker, Specerey-HLndler, Wagenmacher, Gis-tzer, rc. kurz, alle Kaufleute, und andere, dienach dem Markgewichre wogen, diejenigen Ge-wichre abziehen und richten lassen, deren sie sichbedienten. Dergleichen Original - Markgewichtharren auch alle andere Münzhöfe in Frankreichin ihren Comroren, die aber alle nach dem Ge-wicht in dem Kabinet des Münzhofes zu Parisabgezogen waren, und dazu dienten, alle andereGewichte in dem Bezirk dieser Münzhöfe darnachabzuziehen und zu aichen. So sind auch, UMeine Gleichförmigkeit des Gewichts in allen ftan-zösijchen Provinzen zu erhalten, 1696 in den er-oberten Provinzen, alle daselbst befindlich gewe-senen ruhenden Gewichte, von denen einige schwe-rer, andere leichter waren, zerbrochen, und ih-nen dafür andere nach dem obbemeldcten Gewichtin dem Kabinet des Münzhofes zu Paris abge-zogene und geaichte ruhende Markgewichte -ege-hen worden.
Auch in der baravischcn Republik bedientman sich der Mark von TroyeS; daher man diedaselbst gebräuchliche Mark noch dasrvichr, oder gewöhnlicher Gorrdgewichr, dasist, Goldgewicht, und Zilwcrgewichr, das ist,Stlbergewicht nennet. Es kommt demnach dieMark in Holland mir der in Frankreich überein;und diese Mark Troygewicht ist das einzige Ge-wicht, dessen man sich in Holland zu Abwägungallerhand Waaren bedient; Quecksilber, Kosche-nille, Goldschnüre und ächte Korallen ausgenom-men. Diese hier handelt man nach Antwerpe-ner oder Krabanter Gewicht, welches 4 bis SZleichrev als Amsterdammcr ist. Man rechnet da-her in den amsterd. Fallen 4ß zu.
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