2. Mark.
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In Deutschland pflegt man sich bey Abwä-gung derjenigen Waaren, welche nach der Markgewogen werden, insgemein der cöllnischen Markzu bedienen, welche um 5 pro Cent leichter ist,als die holländische Mark Troygewicht, indem ge-meiniglich 19 Mark Troygewicht 20 cöllnischenMark gleich geachtet werden.
In Portugal werden Ebenfalls verschiedeneWa-rren nach der Mark gewogen, und ist dieportugiesische Mark um pro Cent leichter, alsdas holländische Troygewicht. Gleichergcstalr be-dient man sich zu Goa, der Hauptstadt der por-tugiesischen Länder in Ostindien, der Mark oderdes lVIarco, und hat der k 4 arco daselbst 8 por-tugiesische Unzen, das lst, 2 Rotoli» man wiegtd-mit Ambra, Cvrallen, Gold und Silber, Mus-ms, Ambracane, Zibeth und andere kostbareWaaren.
Die Eintheilung der Mark betreffend, sowird die französische Mark gewöhnlich in 8 On-ces, die Once in 8 Gros, der Gros in Z De«nierö, der Denier in 24 Grains eingetheilt, undenthält 686Z4 Coln. Richtpfennigc. Nach einerandern, aber ältern und minder gebräuchlichenEintheilung, hat die Mk. 8 Onees, die Once20 EstelinS, der Estelin 2 Mailles, die Maille2 Feltns, der Helm 7^ Grains, überhaupt dieMk. auch 4608 Grains.
Bey dem Trov-Gewicht in Holland hältdie Mark 68985 Cölnische Richkpfennigtheile,und hat 8 Unzen, die Unze 22 Engels, 1 En-gel 2 Troiquins, l Troiquin 2 Deusqutns, LDeusquin 2 Aasen oder Gran.
Die Cölnische Mark, welche 6zzz6 Cöln.Richtpf. hält, wird eingetheilt in 8 Unzen, diedtnze in 2 Loth, das Loth in 4 Quentchen, das
Ff 5 Quent