Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
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Markt. 57z

Städte, in Ansehung der Zufuhr«, niemahlsin Noth lassen, sondern selbige mit den ihnenZugewachsenen Getreide und lebensmitteln, sodiel als möglich, hinreichend zu versorgen suchenUrüffen.

Oesters ist der Zuwachs der benachbartenDörfer zu stark, und die Consumrion der nächst-belegenen Städte zu wenig, als daß die land,leute daselbst mir ihren Produkten einen gehöri-gen Absah finden könnten. In diesem Fall magdem landmann nicht verarget werden, wenn erden .Ueberstuß seines GerreideS und anderer, je-öenSmittel auch nach andern entlegenen Städten,woselbst er, denselben sicherer abzusehen Hoffnunghat, bringet. Hierdurch werden auch die wech-selseitigen Gesellschaftspflichren solcher StädteUnd Dorffchafren, welche man am fügüchstenju den bekannten Otliciis kumanitacis zählenkann, auf keinerlei) Weise verletzt und unterbro-chen. Denn daß die Dörfer dasjenige, was dieUiit ihnen in besonderer Verbindung stehendenStädte nicht gebrauchen, in andern Gegendenabzusehen suchen können und müssen, ist vonselbst einleuchtend, und es mögen diese wechsel-seitigen Pflichten aus dieser Ursache auch nur bloßvon der nothdücftigen Versorgung der Srävternit lebemmitteln verstanden werden.

Auch können die Städte nicht verlangen,^aß die herum liegende» Dorfschafren für dieihnen zugeführt«» Lebensrnittel geringere Preise,als sonst an andern Orten in der Provinz markt-Sängig find, annehmen sollen. Der Nähe we--en wird sich zwar der Bauer jederzeit gerne be-Lnügen lassen, wenn er auch gleich >n der be-nachbarten Stadt für einen Scheffel Korn rblsr^r. weniger, als es.in andern Städten gilt,