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Markt.
bekommt, indem er diesen Abgang durch.diesparung eines wettern W-'ges gewinnet. Weirckaber muß die Sache nicht gehen., noch viel 're-uiger auf ein Recht, daß der herum liegestLandmann sein Getreide den Kreisstädten woh^feiler verkaufen müsse, bestanden werden..
Die gesellschaftlichen Pstickssen, oder Osslci^bumarurall^, leiden keinen dergleichen Zwang-und es.kann daher, wenn solches geschiehet, dst»tandmann nicht verdacht werden-,''wenn er sti»zn Markt gebrachtes G tr.-Se röi der Zurück nimmt/und nach andern Orten ährr, and nachher ciosdergleichen Stadt zu vermcchcn sock t. Jedochhängt hierin zu vieles von bei, ei: mahl bestehtden Gesther. eines jeden langes av, als daß st^im allgemeinem etwas bestimmtes darüber sag^ließe. ^
Ärab der Ch cane. Th M S. s-6-674.
Damit nun so wenig Kanter als Verkäsfer auf den Wochenmärtten au-' trgeud cl:>e Astbeeinträchtiget werden, ist es röli-ig, daß dstObrigkeit den Orten angemess-.-r-e Marktordnu^gen gebe, und auf deren Beobachtung ha'tt'Diese können nun zwar nach der besondern Lsrssund Beschaffenheit des Ortes in manchengen von einander abweichend ftyn; das Westichliche derselben beruhet indessen immer daraus/der Vor- und Aufkäuferen ji> steuern,^ umNothwendigkeiten durch Wucherey nicht soim Preise steigen zu lassen, und dafür zu so^gen, daß gesunde Lebensrnittel und andereverdorbene Produkte in hinlänglicher MengeMarkte gebracht werden, und niemand so leicht >betrogen werden könne.
Zur bessern Uebersicht der einzelnen hierh^ .gehörigen Puncte rücke ich hier von vielen <""
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