Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
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584
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584 Markt.

hiemit Unseres Schutzes gegen alle Beleidigung^versichern.

§- 2Z.

Damit nun diese Markt-Ordnung zum»nS Wissenschaft gelange, ist selbige von denKa^zeln der Stadt Br.iunsberg, desgleichen durch de»Anschlag am Rathhause und den Stadtthorenkannt zu machen.

Gleich wie Wir übrigens Uns allergnädigstbehalten, diese Markt-Ordnung nach Gelcgenye"Der Zeit und Umstände dcs OctS verändern, verbUfern und vermehren zu lassen; so befehlen WirUnserer Ost-Pr»ußischen Krieges - und DomainsCammer, dem Magistrat der Stadt BraunsdergEdenen daselbst befindlichen Polizey-Unterbedientc»Ern'i und Nachdruck dahin zu sehen, daß dien'M^rkt-Ordnung in allen Stücken gebührendvollkommen nachgelebt werde.

Urkundlich unter Unserer höchst eigenhändig^Vollziehung und beygedrucktun Königlichen InfiEso geschehen und gegeben zu Bertis den irsten wdruar 17H4.

Friedrich Wilhelm.

(l,. 8.)

v. Blumenthal. Werd^

Wie es in Ansehung derKrömcr und Ho'^werkcr, die mir ihren Waaren und Fabrik^auf den Wochenmarkten auszustehen pflegen/.^halten wird, davon sehe man den Art.merey, ?h. zz, S. 558, f-, und Rrä»^Th. 46, S. 70z. u. flg. Uebcigens s. auchArt. Höke, Th. 24, S. uz. f- und was ^Befuguiß, Wochcnmärkle anzuordnen betriss'den Art- Marktrechc. .

Markt, (Christ ) s. Rrndermarkc, Th>

S. ?i 8 .

— (Eio ) s. Th. ro, S. zz 8 - -k

— (Frkt--) an einiSen Orten ein bestUw^