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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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226 Mühle.

ckern verbothen wurde, ihr Mehl wieder mir durch-HcmahlneN Kleyeli zn vermengen; «« scheint a!^daß cö schon damahls Bäcker gegeben habe, diedie fetten Klcyen, in welchen der Gries enthaltenist, wieder aufgeschüttet haben *).

Das durch dieses Verboth untersrühte Vor-urtheil hat den Fortgang der Müllerkunst sehr ge-hindert; woraus man steht, wie viel Vorsichtigkeitman anwenden muffe, damit der Kunstsieiß nichtgchemmet werde,

12) Die südliche Mahlart»

In des südlichen Provinzen Frankreichs ha^ben sich die Müller mehr in der Art, das Mehlzu beuteln, als im Mahlen des Getreides verbes-sert. Es kommt nach Malouin 's Meinung vor-nehmlich darauf an, daß man zwischen dem Mah-len des Getreides und der Durchbeutelung desMehls lind der Kiepen einige Zeit verstreichenlaßt**), wenn man mehr und besseres Mehl er-halten will.

In diesen Provinzen fängt man auf den ge-schärften Mühlsteinen mit Mahlung der Kleyen f)

oder

Nach unserer Art zu mahlen enthalten die fetten Kleyenkeine» Gries, sondern nur schwarz Mehl.

—) Das findet bey uns nicht statt; denn das Mehl kommtvon den Mühlsteinen weg gleich in den Beutel, underhitzt sich auch nicht so, wie in den franzisischen Müh-len, weil unsere Steine viel leichter sind, als die franzö-sischen.

ch) Das geschieht auch bey uns. Die chursächstsche Müh-lenvrdnung von i»68 hat schon im i8tcn Artikel folgen-des davon disponiret: „So oft auch ein Stein bebauenwird, soll der Müller schuldig seyn, denselben anfangsmit Steinmehl, oder sonsten, wie gebräuchlich und herge-bracht, zu beschütte», und ehe solches geschehen, vom neu-en sonsten kein Getreide zum nachthciligen Schaden -erMahlgäste darauf mahlen." Es wird auf neugeschärfte»Mühle» fürs Vieh geschrvte«. Wenn die Steine in

Strahle»