Mühle. zos
teil Verfertigung, das vorstehende ebenfalls zu er-warten.
8-) Muß man wissen, die sich an einem Müh-lenwerke zeigenden Unrichtigkeiten vor ihrem Äus-bruche zu bemerken und abzustellen; hierzu ist einegenaue Kenntniß aller zu einem, Mahlgange be-nötigter Theile erforderlich.
Von den meisten dieser hier und vorher an-gegebenen Kenntnisse sowohl, als der Fertigungund Haltung sämmtlicher zu einem Mahlgangeerforderlichen Theile, kann man wohl mit Rechtsagen, daß sie kaum den Professions-Verwandtenhinlänglich bekannt sind, indem man sie sich nur durchmehrjährige Erfahrung und sorgsame Aufmerksam-keit auf alles zu eigen machen kann. Man sosttees, um Nachtheile zu verhüten, nie gestatten, daßjemand, der kein gelernter Müller ist, sich dasStellen der Mühle anmaßen dürfte.
Ein Müller muß ferner die Steine, in An-sehung jhreS Umlaufs, genau und richtig fährenkönnen, welches einem und dem andern viele Mnheund Arbeit verursacht, ohne daß er es völlig dahinzu bringen vermöchte. ZweytenS muß er hinläng-lich von Verkämm- und Verschirrung der Räderund Getriebe unterrichtet seyn. Drittens muß erdie Beutel gehörig zu stecken oder zu stellen, in-gleichen das Räderzeug in seiner Ordnung zu er-halten wissen; jedoch an Orten, wo durch leichte undgrobe Tücher gemahlen wird, verrichtet ein Räder-werk, wenn auch gleich die dazu gehörigen Stücke,als die Räderwrlle, nebst zwey darin befestigtenZapfen, der Arm- und der Vorschlag, die Daumen,die Beutelwelle nebst zwey darin befestigten Zapfen,die Beutelarme, der Räderkopsi die Kloben, nichtvon der besten Beschaffenheit sind, dennoch seineDienste; wo aber durch seine und dichte Tücher
grmah-