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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Zl8 Mühle.

etwa auf die Säcke legen, oder gar in dieMahlstube setzen, und daselbst so lange warten, bis«in Mahlgast kommt, und sagt, daß seine Mühlenicht recht gehe. Dieses darf nicht geschehen, zu«mahl wenn man noch überdies bedenkt, daß aucheine Mühle nicht allemahl so fortgeht, wie sie ge-richtet worden ist, sondern selbige sich oft wiederverstellt. Es muß daher beständig einer zugegenseyn, wenn ein Theil der Zeit nicht vergebens ver-bracht werden, ingleichcn der Mühlmeister am Müh«lenzeuge und der Mahlgast am Mehle nicht Scha-den leiden soll; ja ein Gesell, der sich seiner Ver-richtungen treulich annimmt, ingleichen Lust undLiebe zu den Mühlen hat, der sinket ein Vergnü-gen daran, wenn er sieht, wie die Mühlen so schönarbeiten, und dieses reizt ihn, beständig von einerMühle zur andern zu gehen. Hierbey aber ist,wenn die untern Gesellen das Aufwarten bey denMühlen haben, des obern Schuldigkeit, wenn ernicht schläft oder abwesend ist, daß derselbe, ob ergleich das Aufwarten bey den Mühlen nicht hat,dessen ungeachtet von Zeit zu Zeit nach den Müh-len sehe, ob die Gesellen ihrer Schuldigkeit eine Ge-nüge thun.

Ueberhaupt ist es die Schuldigkeit eines Ober-gesellen, beständig für eine gute Abmahlung gebüh-rende Sorge zu tragen. Diese bestens zu bewerk-stelligen, ist nöthig, daß er nebst der Beobachtungseiner eigenen Schuldigkeit, die unterhabenden Ge-sellen fort und fort zu einer guten Abwartungder Mühlen und ihren anderweitigen Obliegenhei-ten anhalte, und daß die sämmtlichen Mühlenge-räthe immer in einer ununterbrochenen Ordnungerhalten werde:. Hierzu gehört praktische Erfah-rung: denn die bloße Theorie ist nicht hinreichend;praktische Erfahrung erlangt keiner zu Hause irr

väter-