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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Z22 MÜHlk.

wäre alles noch in gehöriger Ordnung, und seineGegenwart überflüssig, so könnte er nach Beschaf-fenheit der Umstände, sich wohl 2 Stunden schla-fen legen; nach dieser Zeit nähme er die Mühlenwieder in Augenschein; und dnsts treibe er eineNacht wie die andre, nur muß er sich bey seinemSchlafe, wie schon vorlänßg erinnert worden, ankeine gewisse und festgesetzte Zeit und kein bestimm-tes Maß binden. Ware diese Ordnung, betref-fend das abwechselnde Umschauen in der Mühle,und 'Schlafen bey ihm zur Regel geworden, sowürde gewiß diele und jene Post mit mehren»Nutzen und Zufriedenheit des Mühlherrn und derWählenden abgemahlet» werden, als sonst geschehenwird, die Untergebnen würden auch dadurch, ihrerObliegenheit pünktlicher nachzuleben, angehalten;es könnte auch eben um deswillen selten unter denMahlenden und Untergebnen Untreue und Unord-nung vorfallen; ja eine Mühlenwerkstalte wärevor manchen widrigen Zufällen, welchen selbige beyeiner schlechten und unbestimmten Aufsicht desobersten Gesellen nicht selten ausgesetzt ist, gesichert.

Befände es sich aber, wie denn auch solcheFalle vorkommen können, wobey es nöthig wäre,daß der obere Gesell eine oder die andere Nachtganz und gar munter bliebe: so stirbt kein Menschdavon, wenn er eine Nacht nicht schläft; ja eSkönnte und würde demselben, wenn c r sich bey Tageeine, auch wohl 2 Stunden schlafen legte, nichtübel gedeutet werden.

Was die Beschäftigung des obersten Geselle»bey Tage betrifft, so ist nebst der Abwartung derMühlen nöthig, daß er für die Ausarbeitung ,mdHerstellung der mancherley, zu einem Mahlgangeerforderlichen Geräthe die gebührende Sorge trage,»ms vorzüglich dahin sehe, baß die bald da, bald

dort