zzZ Mühle.
nicht selten mit der Autorität und dem Prädicateeines MühlenmeisierS, aufgetragen worden; ja esist noch über dieses, über dergleichen Obeigesellengewöhnlichermaßen ein Obermühleninspector einge-stellt. Das klingt nun alles sehr gut; allein des-sen ungeachtet wäre ein Aufseher, dessen Jnst.uc-tion Füllmänn in den Leipz. Anzeigen von» Jahr1778 angegeben hat, bey dergleichen Werkstättenimmer noch ein sehr nämlicher, ja unentbehrlicherMann. Daß ein Obermühleninspector gesetzt wor-den, kann sonst seinen guten Nutzen haben, abervon der Seite einer nähern Aufsicht auf das Be-tragen der Gesellen ist seine Function unzulänglich.Ein Mühleninspector sollte (auf dergleichen Stel-len, von welchen wir jetzt reden) unter andern auchfolgende Aufträge haben. 1) Die Gesellen öfters,sowohl bey Tage, als des Nachts zu überraschen,und ihre LZerrichtungen und übriges Verhalten ge-nau zu beobachten. 2) Die Mühlengeräthe, größereund kleinere, ob sie auch von Zeit zu Zeit erfor-derlich mit einander harmoniren, öfters in Augen-schein zunehmen, z) Dahin zu sehen, ob die Gerücheimmer in gutem Stande erhalten und zu rechterZeit, nicht aber zur Unzeit, ergänzet werden. 4)Dahin zu sehen, ob auch die Obergeseüen den Un-tergesellen, wie es oft geschieht, die ihnen zukom-menden Gebühren auf verschiedene Weise schmäh-lern rc.
Freylich verlangen diese Bemühungen ihreneigenen Mann, und vielleicht sind selbige, im ei-gentlichsten Sinn, auch wohl nie einem Obermüh-len-Jnspector aufgetragen worden; er würde aucheiner solchen Jnstructicn schwerlich in allen Stü-cken und zu allen Zeiten Genüge leisten können.Diesemnach lebt in einer solchen Werkstätte einObergesell auf dieser Seite ganz unumschränkt;
welche