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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle.

Wenn eine Zarge, Trommel, Gärb-, Mehl,,Kornvorbentel und andere Kasten unversehens schad,hast oder löcherig werden, so soll der Müller demSchaden mit einer Leiste sofort abhelfen, oder einstarkes Tuch mit Schrrinerleim aufleimen, Und sol-ches nicht mit Werg, Lumpen uttd dergleichen ver-stopfen; nach diesem aber, so bald immer möglich,eine neue Zarge, Trommel rc. verfertigen lasten.

Wenn der Müller das Getreide eines Kun-den ganz ausgemahlen hat, so soll er zuvor, eheer für einen andern aufschüttet, dreymahl ziemlichstark an die Zarge und Beutelkasten schlagen, da-mit nichts darin bleibe, sondern ein jeder das Sei-nige bekomme.

Wenn einer verspüret, daß nicht allein dieMühle, sondern auch der Mehlkasten oder Zargeeinen Teig bekommt: so soll der Müller dir Steinesogleich abzuheben und der Sache zu helfen schul-dig seyn.

Die Beutel- und Gärbkasten sollen in rech-ter Größe, beheb und sauber mit einer Querleistean das Gebieth fest angemacht seyn, sodann anden Gebiethen, damit der^Ab- oder Durchfall deßMehls desto mehr verhütet werde, dicht anstehen.

Es soll auch das Mehl von dem Stein nichtoffen, sondern an einem jeden Gang durch einRohr oder vorgesetztes Kästchen in den Mehlkastettlaufen. In den schnell und stark laufenden Müh-len aber, auch in Griesmühlen, wo es stärk gehet,soll dieses Rohr oder Kästchen nicht uur wohlverschlossen geführt, sondern auch nebst dem Käst,chen ein Vorhang bis arH den Kasten herab ge,macht und angenagelt werden, daß das ablaufendeMehl nicht so sehr verstäuben könne.

Zu Verhütung des Verdachtes einerheimlichen Entwendung soll in allen Mühlen kein

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