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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle.. z6z

andern Orten nach Gefallen kommen lassen darf;so leidet doch dieses in solchen Ländern, wo Stein-brüche sind, und gute Mühlsteine gewonnen werden,eine Ausnahme, weil die Steinbrüche zu den lan-desherrlichen Regalien gehören; da denn der Lan,desherr sich allein den Verkauf der Mühlsteinevorbehält, und zu dem Ende besondere Facwreyenanleget. Dergleichen Factoreyen befinden sich z. B.zu Neusalz in Schlesien, zu Halle im Magdebur-gischen rc.

Die Bodensteine sollen breiter seyn, als dieLäufer, und ringsherum zwey Zoll vorausstchen,daß die Zargen sieißig eingelassen werden können;die an dem Bodenstein gemachten Reife aber, wor-auf die Zargen stehen, sollen nicht passiret werden,um allen besorglichen Betrug, da zwischen demStein und herumgemachten Reif oder Futter dasMehl oder die Früchte durch ein eingerichtetes ver-borgenes Loch abfallen können, vorzubeugen.

Die Gräben in den Mühlsteinen solleM sieißigoffen gehalten, und nicht tiefer als zwey bis dreyZoll breit, eingehalten werden.

Weil viel daran gelegen ist, daß die Zargengut schließen und doch beweglich in dem Falzestehen bleiben: so sollen sie ganz in den Bodensteineingelassen seyn, auch, so oft es nöthig ist, frischeingelassen werden, und nicht über einen halbenZoll ablaufen.

In dem Deckel der Zarge soll das Loch nichtmehr, als acht oder höchstens zehn Zoll weit seyn,damit die AuSstäubung des Mehls verhütet werde.

Auch sollen auf jeder Seite zwischen dem Läu-fer und der Zarge nicht mehr, als ein halber oderauf das meiste drey Viertel eines Zolles Platz ge-lassen werden.

Wenn