ZY4 Mühle.
werfen, ein gemeines Jahr daraus gemacht, unddann das, was nach einem solchen Durchschnittauf ein Jahr herauskommt, für diejenige Summegehalten, welche der Pachtmüller entweder ganz,oder wenn es nicht so hoch zu bringen, nach Ab-zug von etwas wenigem, für die Nutzung der Mühlezur Pacht geben soll.
Allein diese Verfahrungsart ist selten zuver-lässig. Die AdmimstrationSrechnungen .sind seltenso beschaffen, daß aus denselben auf die Einkünfteoder den Ertrag eines Werks recht sicher geschlossenwerden könnte. Es können auch Fälle vorkommen,wo man diese Hälfe nicht einmahl haben kann,wenn man sich derselben gern bedienen wollte; dieMühle kann etwa erst von neuem angeleget wor-den seyn; oder der Beamte ist gestorben, und hatin zehen oder mehr Jahren keine Rechnung abge-leget. Der nächste Weg in solchen Fällen ist dieLicitation. Melden sich wenige zur Pachtung, sosiehet es gemeiniglich schlecht aus; oder, wenn sichauch genug Competenten einfinden, und diese ein-ander hoch genug treiben: so ist doch nicht genug,daß die Mühle verpachtet und gut verpachtet sey«sondern ein ächter Cameralist muß auch wissen, ob.der Pachter die versprochene Pacht auch wirklichvon dem Werke geben könne, ob er nicht zu viel^ Animosität gebrauchet, und durch unrechte Wegeseinen Pacht alsdann herauszubringen trachtenmüsse, oder wohl gar selbst um das Seinige dabeykomme, und die Herrschaft am Ende in Gefahrsetze. Es bleibet also auch dieses Mittel, in sofern es allein gebrauchet wird, allemahl mißlich.
Die königlich-preußischen Kammern haben,zu Vermeidung aller dieser Mängel, eine andereweit sicherere und zuverlässigere Art erwählet, den
Ertrag