Mühle. 597
Ferner das Metzgeld, welches von dem gc-»nahlnen Korn, nach jeden OrtS Gewohnheit, ge-geben wird. An einigen Orten werden i und 2 Pf-,an andern z oder auch ^Pf., und wieder an an-dern nichts gegeben. An einigen Orten wird nurallein fär dasjenige Korn, welches gesichtet wird-,Mahlgeld gegeben, für Schrotkorn und Malz- abernicht.
Auch wird untersuchet, ob der Müller vondem Braumalz etwas besonderes, als ein Gewissesan Bier, erhalte; wenn es geschiehet, kommt sol-ches auch >'n die Einnahme.
Angleichen ob der Müller neben der Mühlenoch gewisse Pertinentien zu genießen habe, z. B.einen Acker, Wiese, Garten, Fischerey, freye Weideauf gewisse Stück Kühe rc. welches alles in An-schlag und Einnahme gebracht werden muß.
Endlich pfleget auch wohl auf freywilligeMahlgäste aus der Nachbarschaft, wenn dergleichenvorhanden, oder zu vermuthen, daß deren welchehinkommen, etwas mitgerechnet zu werden.
Dieses war die Einnahme. Bey der Aus-gabe aber ist genau zu überschlagen, wie viel derMüller mit den Seinigen zum jährlichen uochdürfttigen Unterhalt brauchet. Je genauer dieses über-schlagen und hernach von der Einnahme abgezo-zogen wird, desto sicherer ist man, daß der Mällerdas Pachtquantum geben und auch selbst dabeybestehen kann, folglich er nicht aus Noth gedrun-gen werde, sich an der Frucht der Mahlgäste die-bisch zu vergreifen.
Sodann werden in Ausgabe gebracht die Un-kosten auf das Mühlengeräthe, als Oehl, Talg,Beuteltuch, Mählensteine rc. und jeder Müller be-sonders deshalb gehöret, denn, je richtiger die Ausrgäbe erforschet wird, desto sicherer kann man noch
deren