Mühle. 4H
Wiederherstelle- der Schadhaftigkeiten er xroprürgehalten ist.
Da bey starken l^isfarthen und großen Was.fern es oftmahls geschiehet, daß vornähmlich andem Wehr Schadhaftigkeiten entstehen und inson«derheit die Steine in den Kammern ausgewaschen,auch wohl Zangen hinweggedrucket werden, wodurchdenselben der größte Nachtheil zuwachsen kann: sohat der Pachter oder ^ämloilirstor, gleichwie zu allerZeit, also auch vornahmlich in obbeschriebenen Vor-fallen, die genaueste Obsicht über das Wehr zu füh-ren, alle Schadhaftigkeiten die er wahrnimmt, ohn,vorzüglich bey dem Amte zur schleunigen Reparaturanzumelden, oder solche, so deren Wiederherstellungdem Pachter vermöge Pacht-Contracts etwa selbstobliegen möchte, so bald es die Wässer nur in eini-ger Weise gestatten, tüchtig und dauerhaft auszu-bessern und keine Kammer oder Zange, so bald dazuzu gelangen ist, auch nur 8 Tage lang schadhaft zulassen. Sollten die Beamten, deaen die Respicirungsämmtlicher Mühlen-Gebäude ohne dies von selbstoblieget auf beschehenes Anmelden, in Ansehung derBesichtigung und anzustellenden alebaldigen Repa-ratur sich säumig erweisen, so find sie, zum L elbst-ersatz alles daraus erwachsenden Schadens verbun-den, der Mühlen-Pachter oder ^.clminilkrstor aber,dafern er seines Ortes, an Aufsicht, Anzeige oderschleunigen Reparatur etwas ermangeln läßt, haftetfür allen daher, es sey an Bau- oder Muhien-Nutzungen, entstehende Nachtheil, mit seiner Cau-rion und gestimmtem Vermögen.
§. i6.
Auf eben die Maße hat derselbe äußersten Flei-ßes dahin bedacht »u seyn, daß der Mühlgrabenoffen gehalten und oas Eis sowohl ober-als unter-halb der Mühle, fortgeschaffet werde, zu welchemEnde, er nicht allein selbst, mit den Mühlbur-schen disfalls die nöthige Bemühung anzuwenden,sondern auch, wenn der Frost stark, oder das Eishäufig zu gehen anfängt, auf sein Anmelden, vomAmte, täglich die Gestellung 8 bis io auch in pres-santen Fällen noch mehrere Hof-Arbeiter, mit Aex-/ ten zu gewarten hat, und reichet der Pachter so-dann,, die gewöhnlichen Hofezweyrr, aus eigenen