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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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412 Mühle.

Mitteln, jedoch sollen die Hofe-Fröhner, zum Aus-eisen derer Räder oder sonst im Grundwert, zurArbeit bey dem Eisen, in keine Weise angehaltenwerden.

§. i?-

Wenn, bey den vorfallenden Mühlen-Bauen,jngleichen bey Räum- und Aufcisung deS Mühl-grabens, die ausgeschriebenen Hofe-Fröhner, zu derbestimmten Zeit, entweder gar nicht sich einfindenund auch keinen andern Mann an ihre Stelle schi-cken, oder auch später als gesetzt ist, zur Arbeit kom.men, so hat Pachter oder ^äministrsror, in derglei-chen Fällen, sofort, statt der ausgbliebencn Fröh-uer Lohnarbeiter anzulegen, und das Amt soll diedarauf verwendeten Kosten, noch desselbigen Tages,durch abzuschickende Epecution einbringen und hier-unter, in keine Weise, einige Nachsicht gestatten.

§. 18-

Das gehend- und treibende Zeug, hat Muhlen-Pachrer oder X-jministrstor, jedesmahl in tüchtigemStande zu erhalten und daher gute und fleißigeAcht zu haben, daß die Wellen richtig im Kreutzeliegen, die Angeweihe- und Zapfen-Lager, wohl be-festiget seyn, die Wasserräder, mit vollen Schau-feln durchgehends versehen, die Haupt- und Aufsätze-Schützen. aber, allezeit ganz sich befinden, dann, daßdas Kaminrad und Getriebe, nicht mit aufgelaufe-nen Kämmen und Stöcken besetzt sey, und insonder-heit letzteres, nicht selbst durch allzulangen Gebrauch,zum Einreisten gelassen, sondern bey Zeiten ein neuesverflossen werde, ingleichen daß das Räder-Wcrkund Räder-Schienen, in guter Ordnung stehen, nichtminder die Mühlsteine, daß sie. recht zirkelrund.und im Höhenmaße richtig gehen, sowohl Läufer-und Bodensteine, auf den Bahnen, auf das ge-naueste in der Gleichheit und dergestalt, daß sie nichtHohl, oder muldig auszumahlen, sich befinden, fernerdaß die,'Boxe von trockenem Holze eingesetzt undallezeit wohl verkeilet, auch mit Winde-Hadern, be-hörig versehen, die Mühleisen aber, in rechter ge-raden Richtung und am Halse Zirkel-rund, zufüh-ret werden, auch, endlich, daß nicht, währenden, Um-^riebs der Mühle, Gestelle gemacht, sonder»/ wenndergleichen nöthig, solche bey dem Stillftehön der

' . Mühle