Mühle«
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Als sollet ihr geloben und schwören, daß beysolcber euch anvertrauten Mühle Ihro Churfürst!,Durchlaucht zu Sachsen, Unserm gnädigsten Herrn,ihr treu, hold und gehorsam seyn, Dero verordne-ten Beamten zu Colditz Verordnungen die schuldigeFolge leisten, dem gemeinen Mann, arm und reich,treulich mahlen, keinen vor dem andern um Gunst,Verehrung oder Gewinnst Willen,, wie das Nahmenhaben mag, fördern oder den Vorzug lassen, denMahlgästen förderlich und willfährig seyn, und einmehreres nicht, als was an Metze, Beutelgeld, Füll-kleyen und Mahlerlohn geordnet, erheben, auch al-lem denjenigen,, was in der neuen euch jetzt vorge-lesenen Colditzcr Mühlenordnung sowohl als in demerrichteten Contract (ausgefertigten Bestallung) ent-halten, nach allen deren Inhalt und Artikeln aufdas genaueste nachkommen, das Chu'.sürstl. Interessebestmöglichst beobachten, mith'n weder euch'selbst ei-niger unerlaubten Vortheile oder Unterjchleife unter-fangen, noch auch dergleichen andern gestatten, son-dern wenn euch etwa von einem Mahlgast eine wi-der eure Pflicht laufende Ungebührniß, zu Verkür-zung des Churfürst!. Interesse, oder sonst angesonnen«erden mögte, solche sofort beym Amte anzeigen,auch demnächst an der Mahlgäste Getreide oder MehlNichts veruntreuen wollet;
Desgleichen sollet ihr schwören, daß ihr weder«m Malz noch an Getreide, es sey zum Mahlen oderzum Schroten für die Brauenden,, Branntweinbren-ser, Viehmäster und andere dergleichen. Personen,ohne vorher euch darüber eingereichte richtige Gene-ral-Aceise- auch bey dem Schroten Land-Accisezet-tel in die Mühle annehmen, und ein mehreres anScheffeln und Maß, als in solchem Zettel enthalten,nicht abmahlen oder schroten, sondern euch überallnach dem unterm izten Febr. 1708 und zten Febr,1721 ergangenen allergnadigsten Mandaten genauachten, auch die etwa befundene Uebermaße nachgeschehenem Ummessen sofort versiegeln und bey denBeamten anzeigen, übrigens auch allem denjenigen,,was euch hier vorgelesen und sonst bey eurem An,rritt aufgegeben worden, sträflich nachleben wollet.
Alles, was mir N, R, jetzt vorgelesen worden,,und ich wohl vernommen, geredet, gelobet und ver-sprochen» das will ich treulich und unverbrüchlich
halten»