Mühle. 441
halten, so wahr mir Gott helfe, und sein Heil. Wort)Jesus Christus, Amen!.
v.
Metznereid.
Demnach ihr in der Churfürst!. Amtsmühle zuCvlditz zu einem Metzner angenommen, und bestelltworden:
Als sollet ihr geloben und schwören, daß ihr sol-chem eurem Dienst getreulich vorstehn, zu Tag undNacht in Mühle fleißig Aufsicht halten, euch in al-lem der euch jetzt vorgelesenen neuen Churfürst!.Mühlenordnung gemäß ' bezeigen, die Meister desBäckerhandwerks, wie auch die andern Mahlgäste.sus der Stadt und vorn Lande ihr Getreide nichteher als bis sie solches dem Müller oder in dessenAbwesenheit euch, dem Metzner, in Säcken vorgezei-get, und aus jedem Sack die gewöhnliche Metze ab-gestattet, zurichten lassen, die Metze aber niemahlsanders als aus dem vorhandenen neu angeschafftenkupfernen Gemäß einnehmen und völlig in den Mehl-kasten schütten, auch wo es sich befinden sollte, baßdie Mahlgäste mehr als einen Scheffel g. sackt undes nicht völlig angegeben, solches alsvbald dem Müh-tenpachter (Administrator,) anmelden, oder in des-sen Abwesenheit der Mühlenordnung gemäß verfah-ren, und darunter keinen Vortheil noch Uncerschleifum Gunst oder Gewinnstes willen weder selbst ge-brauchen, noch andern dergleichen verstatten, viel-mehr sofern euch von einem Mahlgast d>e Verheim-lichung oder Nachlgssung eines Aceise und andernUnterfchleiss zugemuthet werden möchte, solches so,fort bey dem Müller oder nach Beschaffenheit derslmstande bey dem Amte anzeigen, nächstdem aberauf die Aceiszettel davon keiner einzuschlagen, son-dern sofort anzuschneiden ist, und ohne deren vor-her erfolgte Aushändigung kein Scheffel Getreideaus der Stadt abgeladen und in die Mühle gebrachtwerden darf, die genaueste Obsicht führen, solchevon den Mahlgästen jedesmahl selbst übernehmen,und darauf dem Mühlenpachter (Administrarori)sonder Verzug einhändigen, oder da dieser nicht zurgegen, die Zettel mittlerweile in sichere Verwahrung
EeZ nehmen.