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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle. 447

ger Amtsverwalterey, und überdies annoch, täglich2 bis Z Wagen, zu Wegschaffung des Unraths, un-cntgeldlich gestellt. Diese Räumung geschiehet zu-gleich von den Mühlenpachtern, bey dem Spiegel,werk, der Pulvermühle, dem Kupfer- und Silber-hammer; doch haben diese Werke, nicht minder dieBesitzer der Polier- und Papiermühle, auch andereran dem Mühlgraben gelegenen Grundstücken, beson-ders aber die Färber, i,«gleichem die Loh- und Weiß-gäcber, nebst sämmtlichen Eigenthümern der Gärtenund Häuser, welche sowohl in als außerhalb derVorstadt am Mühlgraben befindlich, und sich desWassers daraus bedienen, wie solches zeither gesche-hen, und in dem Maße, als sie dieses bey Forlschaf-fung dos Eises ebenfalls zu verrichten schuldig sind,die nöthige Mithülfe, durch Abschickung einer hin-länglichen Anzahl Mannschaft, zu leisten, insonder-heit aber die vom Falkenhofe an bis unter demSilberhammer gelegenen Hausbesitzer, den bey derRäumung des Mühlgrabens ausgeworfenen Un-rath, wie solches der Observanz gemäß, und ihnenohnedies gebührt, jedesmahl sogleich wegschaffen zulassen.

Auch soll übrigens der hiesige Hofmüller nochgehalten seyn, das Wasserabschlagen im Mühlgrabenjedesmahl acht Tage vorher in hiesiger Amtsverwal-terey anzuzeigen, damit es auf das Rathhaus ge-meldet, und allda gegen die von sämmtlichen Müh-lenpachtern zu bezahlende Gebühr der gewöhnlicheAusruf verrichtet werde rc

iZ) Das Fortschaffen des Eises zu Winterszeitbesorgen ebenfalls sämmtliche Mühlenpachter, respec-live zu Plauen und vom Spiegelwerke an, bis zurElbe conjunctim, und auf gemeinschaftliche nach Pro-portion der Pachtgelder beyzutragende Kosten, dochsoll ihnen nicht nur von allen im vorstehenden §. n.bemeldeten Werken, auch Haus- und andern Grund-stückenbcsitzern am Mühlgraben dabey Hülfe geleistet,sondern auch bey hartem Frost, und sobald das EiSstark zu gehen anfängt, auf beschehenes Anmeldenbey hiesiger Amtsverwalterey, täglich 20, bis 24Mann Handfröhner unentgeltlich zur Arbeit zugege-ben werden; möchte es sich aber zutragen, daß daSEis in der Elbe, wie mehrmahls geschehen, keinenZug sofort erlangen könnte, und mit Adhibirung