Mühle. 50z
gem Gefängniß bestraft, das anderemahl aberaus der Mühle gejaget werden,z. Es muß kein Getreide eher aufgeschüttet wer-den, bevor nicht die Wagezettel vorgezeigetworden. So soll auch das Getreide aus denMühlen nicht eher verabfolget werden, alsbis alle Gefälle und die sich irgend findendenDifferenziert zwischen den Mahlgästen und derWage berichtiget sind; als worauf besondersdie Wagemrister und der Mählenwagecon-trollrur angewiesen werden.
Hier möchte man wohl einwenden:
Man könne nicht wissen und voraussehen, wiedas Getreide in den Mühlen wäge; denn mankaufe es nach dem Maße, und in den Müh-len würde nach dem Gewichte das Maß be-stimmt. Man habe also, nachdem das Ge-treide gut oder schlecht sey, entweder! beym er-ster» Fall Uebergewicht, oder beym letzter»fehle es.
Darauf läßt sich antworten:
Jeder der hiesigen sowohl als auch der aus-wärtigen Bäckermeister hat doch beständig eineWagschale nebst Gewicht im Hause, so daß er imStande ist, 5 bis 6 Pfund darauf abzuwiegen. Istdieses, so wollen wir annehmen, ich hätte z6 Sch.trockenen Weihen gekauft, welcher noch angesprengtoder genehet werden soll. Hiervon darf ich dochnur Z2 Scheffel zur Mühle schicken. Ich nehmealso i Mehr von diesem gekauften Weihen undwiege sie ab. Nun finde ich, daß solche Mehe
5 Pfund 6 Loth hatte; ich multiplicier diese 5 Pf.
6 Loth mit 16 (denn r Scheffel hat 16 Mehen),so finde ich alsdenn, daß der Scheffel von diesemWeihen 8 Z Pfund halte. Nun entsteht die Frage;
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Wie