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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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ZO4 Mühle.

Wie viel muß ich von diesen z6 Scheffeln, wenner genetzt ist, an Maß zur Mühle schicke«,um die Unbequemlichkeit des Zurücknehmenszu vermeiden, auch so, daß es mir nicht ander erlaubten Quantität fehle?

Die Antwort hierauf ist sehr leicht. — DerScheffel Weitzen, nach trockner Probe, soll 85 Pf.haben; mein Weihen aber hat nur Zz Pfund ar>wogen, folglich haben meine z6 Scheffel, der Schssfel zu FZ Pfund gerechnet (hier werden z6w.it8z multiplicirt), netto 2988 Pfund nach trocknnProbe gewogen. Da aber noch soll gcnetzet wer-den, und in der Mühle beym Abwiegen 6 PfundWasser auf den Scheffel gerechnet wird, sy multi-plicire ich wieder z6 mit 6, so bekomme ich aber-mähls 216 Pfund; diese addire ich zu den gedach-ten 2988 Pfund, alsdenn habe "Ich z204 Pfundgenetzten Weitzen. Nun sehe ich iu die gleich fol-gende ^Vagetabelle von genetztem IVeltzen,so werde ich finden, daß solche nur zz Scheffelund noch 9 Pfund darüber habe. Um nun nichtmehr als z2 Scheffel zur Mühle zu' schicken, sobehalte ich von meinen z6 Scheffeln z Scheffelzu Hause oder zurück, und schicke die andern zzzur Mühle, so werden solche alsdenn Z2 Scheffelzu 29Z7 Pfund ausmachen; denn die übrigen 2;Pfund werden dem Bäcker nicht gerechnet.

Hier ist noch zu erinnern, daß alles, was un-ter einem halben Scheffel am Gewicht ist, demConsumenten nicht angerechnet wird; was aberüber einen halben Scheffel beträgt, muß er alseinen ganzen Scheffel versteuern. Z. B. derScheffel genetzter Weihen soll 91 Pfund haben,folglich sollen z Scheffel 27z Pfund wiegen; derConsument aber hat Z17 Pfund, folglich 44 Pfundmehr, also unter die Hälfte von 91 Pfund, so blei-