Mühle.
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der höchsten Gewalt, zu ziehen hak. Ob nunwohl dieser Unterschied nicht allzu gegründet znseyn scheint, und daher bereits von verschiedenenin Zweifel gezogen worden, so ist er doch nichtganz und gar zu verwerfen, und man kann ihnhier um so eher beybehalten, da die Sache vonwenigem Einfluß auf das Ganze ist. Es sinddemnach nicht wenige, welche die Erbauung derMühlen unter die keAslis mmora zählen. Diesebedienen sich vornehmlich folgender Gründe: i)Weil das Recht, Mühlen zu haben, öfters vonden Kaisern den Grafen und andern in Lehen ge-reichet, ja 2) sogar solches dem Churfürsten zuBrandenburg als ein Privilegium ertheilt worden;z) weil heutiges Tages die öffentlichen Flüffe unterdie Regalien gerechnet würden, so müßte billigauch das Recht darauf Mühlen zu haben unterdieselben gehören; 4) und weil die Luft im Do-ininio des Landesfürsten sey, und also der Ge-brauch zu Windmühlen erstlich von solchem müssevergönnet werden.
Allein es folgt nicht, daß alles, was in Lehengegeben wird, deshalb auch für ein Regale gehal-ten werden müsse. Ja es tragt sich auch wohlzu, daß etwas in Lehenbriefen erwähnet wird, wel-ches, wenn es auch gleich nicht darin wäre ausge-drücket worden, dennoch dem Belehnten, vermögefeines habenden Rechts mäste zugestanden werden.Was das Privilegium des Churfürsten zu Bran-denburg anlanget, so ist soches zwar allerdings fürrichtig und authent zu halten; doch kann es ihmvielleicht zu einer solchen Zeit ertheilet wordenseyn, wo das Gegentheil durch eine besondere Ge-wohnheit im Reiche hergebracht war, oder von denKaysern, deren Gewalt und Macht ehemahls vielgrößer, als jetzt war, behauptet wurde. Daß von
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