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se Rede wird hierauf vom gedachten Oberamtman-ne kürzlich beantwortet; die Refolution betreffenddie Zollfreyheit beyder Städte gegen einander er-wiedert, und dieselbe im Nahmen und auf Befehlseiner Prinzipalen wieder auf Jahr und Tag zuge-sagt, worauf der Münchner Commissär im Nah-men der Stadt München für großgänstize Abfer-tigung freundlichen Dank abstattet, mit Erbieten,daß diese Gewogenheit seine Prinzipalen zu erwie-dern nicht ermangeln werden rc. Darauf werdenvoll den Zollbeamten die Kaufleute mit spanischemWein traklirt, und dabey wieder die Gesundheit derBürgermeister und Rathmänner beyder Städte ge-trunken. Hernach nimmt man Abschied, und kehrtin voriger Ordnung, außer das nun der Both-fchaster nebst dem bayrischen Güterbestater den Zugbeschließt, wieder dahin zurück, wo man ausgegan-gen war. Allda bedankt sich der Kommissär imNahmen seiner Prinzipalen gegen die gesammrenBegleilerW einer ganz kurzen Rede, und damitwird diese Handlung beschlossen.
Hierbey ist noch anzumerken, daß sowohl umdie Wage als in derselben, aus welcher die Schen-ke ausgehet, sogenanntes wohlriechendes Gras oderKrausemünze gestreuet wird, wie in Nürnberg anEhrentagen und hohen und öffentlichen Festen ins-gemein zu geschehen pflegt.
S. Ludovici's Kaufmannslexicon IV Th, 17YY.
Col. 1095 fl.
Münchner Rechnungsmünzen. In München rech-net man gleich den übrigen Pfalzbayerischen Lan-den, der Landgrafschaft Leucheenberg, GrafschaftHaag, den Herrschaften Sulzburg, Pyrbaum, Ho-henwaldeck und Vreiteneck, gewöhnlich nach Reichs-gulden zu 60 Kreuzer von 4 Pfennigen; >«nd diesämmtlichen hiesigen Rechnungsmänzen werden, wie