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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mündigkeit. Mundkoch. 72z

Schuß, und munden, beschißen, der sich selbstvertheidigen, selbst für sich sprechen kann, oder auchunmittelbar von dessen Stammworte ma, manen,können, vermögen, der das gesetzmäßige Vermögenz« bürgerlichen Geschäften hat. In eigentlicherund weiterer Bedeutung, kommt daher im Alkschwcd.rn)m6iA, für mächtig, angesehen, uudlV'l/nchgllet,für Ansehen, Macht vor. S. i. Mund.

Dieses war die Worterklärung. Was dieSache betrifft, so sehe man den Art. Majorenn,Th. 8Z, S. 28 si.

Bündigkeit, die Eigenschaft, der Zustand, da einePerson mündig, d. i. von der väterlichen Gewaltbefreyet ist; die Großjährigkeit, Volljährigkeit,Majorennität. S. Mojorcnn, Th. 8z, S. 28si-

Mundiren, 1. in das Reine schreiben. 2. Von Me-tallen gebraucht, heißt es reinigen, z. B. mun-dirtcs Messing, welches so viel als reines Messing ist. S. Th. 89' S. Z 2 O.

Mundiren, verderbt für Monriren. S. Th. §g,S. 642.

Mundirung, für MontirUng, s. daselbst, S. 644.

Mundklcmme, oder Mundspcrre, eine Krankheitdes Mundes, welche in einer krarnpfigen Zusam-menziehung desselbe» besteht, wobey die untereKinnlade mit Gewalt gegen die obere gezogen wird,so daß der Mund nicht anders als mit Gewalt ge-öffnet werden kann. Die übrigen Nahmen, Zu-fälle und Heilart dieses Uebels, so fern es Men-schen betrifft, sehe man im Artikel Minnbacken-krampf, Th. g8, S. 14— 76. Wenn diese Krank-heit Pferde befällt, so heißt sie Hirschkrankhcit.Davon ist Th. 2g, S. 764 — 772 gehandeltworden.

Mundkoch, an den Höfen, ein Koch, welcher alleindie für die herrschaftliche Tafel nöthigen Speiftn

Zj 2 zurich-