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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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MMdgitt. Mündig.

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Bistouri an den. Stiel bringen, und ihn durchschnei-den kann. Die Blutung hicranf ist selten bedc»,tend. Zuweilen wächst dir Geschwulst wieder, linddann ist, nach ihrer abermahligen Absonderung,das glühende Eisen nöthig. Dieses ist gemeiniglichauch nöthig, wenn man exulcerirte Fleischgeschwäl-^ str von einem bösartigen Ansehen abschneidet, undzwar der stärkrrn Blutung, als auch der gegrün-deten Furcht halber, daß der Knochen schadhaftist. — Von Geschwülsten der Mandeln und desZavftss, sehe man den Art. Bräune, Th. 6, b g z i st.

S- Bernsteins praktisches Handbuch für Wund-ärzte. i v. Lh. Leipzig 1799, S. 171—7z. diicu?

orls et linAuss.

Mundgm, nn nur in einigen Gegenden, z. B. inder Lausttz, für Lebens- und Nahrungsmittel übli-ches Wort, wo die Mundgmsteuer daher aucheine Art der Accise ist. S. im Art. Lausitz, Th.66, S. zzz.

Mundharfe, so wie Mundharmonica, find Nah-men der Maulcrommel. S. Th. 85 , S. 66§.Mund,holz, oder Muudweide, ein Nahme, des Li-gusters; s. Th. 78 , S. 745.

Mundick, englischer Nahme eines zinkhaltigen Kie-ses, welcher zur Messiiigbereitung gebraucht wer-den kann. b. unter Messing, Th. 89' S. ziz.Mündig, von der väterlichen Gewast besreytt, .groß-jährig, volljährig, mit einem lat. Ausdrucks ma-jarenn; im Gegensatze des unmündig, minder-jährig oder minorenn. Mündig -sc^n, mündigwerden, dasjenige Alter erreichen, welches den Ge-setzen nach zur Befreyung von der Gewalt desVaters und Vormundes nöthig ist. Jemandenmündig sprechen, ihn aus obrigkeitlicher Gewaltfür mündig erklären. Im Schweb, und Dän.m>'n6i§. Entweder von Mund, Vorspräche,

Schutz,