Municipalität Münster. 75z
Municipalität, l) in Frankreich die Obrigkeit, so-wohl in einer Stadt als in einem Dorfe; r) eineGemeine.
Municipal - Recht, das Scadtrecht.
Municipal-Stadre, in Deutschland diejenigen Städ-te, welche nicht Reichsstädte, sondern einem Reichs-stande unterworfen sind; s. Landstadt, Th. 62,S. 2Z2. 2) in der Schweitz solche, welche zwarunter einem Canton stehen, aber ihre eigenen Ge-richte haben.
Munificenz, Freygebigkeit, Milde.
Muniment, jeder Umstand oder Beweis, wodurchein Rechtshandel unterstützt werden kann.
Munistier, Männstier- so nennt Gesner den wil-den africanischen Ochsen, Donasus.
Munition/ Ammunition, Franz. ülunirLon,mulürion, alles was zum Gebrauche des großenund kleinen Geschützes nöthig ist, als Pulver, Ku-geln, Bomben rc; Schießbedarf. Von den hier-her gehörigen Dingen wird in besondern Artikelngrhandelt. Einige rechnen auch die Lebensrnittelmit unter die Munition.
Munitions-Wagen, ein bedeckter Wagen, auf wel-chem der Schießbedarf einem Heere nachgeführtwird. S. unter Wagen.
Munkeln, heimlich, leise sprechen; stur im gemeinenLeben und der vertraulichen Sprechart üblich.
Munster, ein niedersächs. Ausdruck für Muster.
Münster, das, im gemeinen Leben einiger Gegen-den, eine Collegiat- oder Domkirche. Es ist ausdem Griech. und Lat. rVlonasteriung ein Kloster;entlehnt, daher anfänglich die Klöster Münsterund im Niederdeutschen Monster genannt wur-den. In diesem Verstände kommt iVlunittrs schonbey dem Kero vor. Weil die Canonici an denDomkirchen ehedem in Gemeinschaft wie die Mön^
Vec. rechn. Enc.XLVl. Theil. Bbb chx