Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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Papiermacherordnung. 2vz

Es folgt weiter aus dieser Fäulunq der zweyteVortheil, daß nähmlich das Papier weit fester, ge-schlossener, dichter und linder ausfalle, als es vonungefaulten Hadern geschehen kaun.

Endlich hat der Papierinacher noch diesen haupt-sächlichen Nutzen, daß die gefaulkrn Hadern nichteine so geraume Zeit in dem Kalk dürfen liegenbleiben, als wie die ungefaulten, wie in dem folgen-den Satz zu ersehen seyn wird.

Zweyter Satz.

Von dem halben und ganzen Zeuge.

Wenn die Hadern auf die vorgeschriebene Actzubereitet sind, so müssen sie in das Geschirr einge-tragen werben, den halben Zeug zu verfertigen.

Hierzu pflegt man sich der Körbe zu bedienen,welche besser sind, als der Schaf, damit das schirm»tzige Wasser aus den Hadern desto besser abrinnenkönne.

So viel Hadern zu einem Rieß Papier erfor-dert werden, so viel davon kommen in ein Loch;allein dieselben müssen nicht auf einmahl eingetragenwerden, sondern man nimmt Anfangs nur dieHälfte,oder ; Theil, nach einer Stunde das dritte Viertel,und endlich wiederum nach einer Stunde das letzte,oder vierte Viertel.

Solchergestalt nun bleiben diese Hadern 12 Stun-den lang unter der Stampfe, jedoch muß nach derrüsten Stunde das Wasser, so darauf fällt, abgelei-tet, und in jedes Loch ungefähr ein Pfund vom schön-sten Kalk gestreut werden, nachdem läßt man dieStampfe wiederum eine Stunde lang, ohne frischesWasser darauf zu geben, fort arbeiten; auf solcheWeise wird der Kalk nicht abgewaschen, sondern ervermischt sich wohl mit den Hadern, welche dadurchschön gereinigt und gebleicht werden.

Sobald also die ,2te Stunde verflossen ist, sowerden die mit dem Kalk vermischten Hadern (wel.che man nunmehr den halben Zeug nennet) ausge-leeret, in den Zeugkasten überbracht, und allda mitder Zeugpektfche wohl abgeschlagen.

Da nun ferner der Zeug täglich früh um 6 Uhr,auch Abends um 6 Uhr ausgeleeret, und nur etwa ;

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