Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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2O4 Papiermacherorbnung.

Schuh hoch auf einander gelegt wird, so müssen vieleZeugkaftcn bereit stehen.

Nun ist anzumerken, daß, wenn die Hadern nichtoben erwähnter Maaßen gefault sind, man gemei-niglich 24 auch wohl Zü Stunden zur Verfertigungdes halben Zeuges von nöthen habe, wo zu denAesaulten nicht mehr als 12 Stunden erfordert wer-den. Woraus denn wiederum klar erhellet, daß dieHälfte der Zeit in Ersparung gebracht, die Stampfeund Geschirr verschont werden.

Dieser also zubereitete halbe Zeug verbl.'ibt 15Tage im Zcugkasten liegen, es schadet aber auchnicht, wenn mau 7 oder 14 Tage zugibt; jedoch sindermeldete 15 Tage hinlänglich und genug.

Nach dieser Zeit wird dieser sogenannte halbeZeug wiederum in das Geschirr eingetragen, und zueinem ganzen Zeuge gearbeitet; wo die Werke lang-sam gehen, da geschieht dieses in^rq, Stunden, «sonstaber kann es in 12, iz oder 18 Stunden, ja indemsogenannten Holländer auch in 5, 6, 7 oder 8 Stun-den vollbracht werden.

Diese bisher erläuterte zwey Hauptsätze gebeneinem geschickten Papierinacher nunmehr klar zu er-sehen, wie er sich in seinem Handwerk verhaltenmüsse, wie er sich zu helfen habe, mithin daß er in-sonderheit die Beschaffenheit seiner Werke verstehen,und in Acht nehmen, nicht weniger auch die Eigen-schaft seines Wassers wohl erkennen müsse, damit.ersowohl Zeit, als Arbeit darnach, und hauptsächlichnach dem Vermögen der Werke zu richten wisse,mithin das Papier auf das schleunigste zu seinerVollkommenheit bringe; indem hieraus der klareNutzen erhellet, daß der Papiermacher nicht berechtigtsey, sein Kapital halbe oder ganze Jahre in den Haderntodt liegen zu lassen, mithin daS Papier um einentheuren Preis an Mann zu bringen, und etwa. kaumseine Interessen herauszuziehen.

Dritter Satz.

Vorn Schöpfen und Pressen des Papiers.

Nachdem die Hadern auf die oben beschriebeneWeise zu einem halben und endlich ganzen Zeugeverfertigt find, so wird da» Papier nach dem ge-wöhn-