Papparbeit.
286
des Nehes bestimmten Papiere gilt, oder manlaßt die Ränder bloß, und überzieht sie nach derVereinigung der Seiten mit besondern Strei-fen, oder streicht sie mir einer schicklichen Farbean.
Nachdem nun das Netz dieser Vorschriftzu Folge auf beyden Seiten überzogen worden,so läßt man es ohngefähr eine halbe Stundefreyliegend etwas abtrocknen und bringt eö dannnoch feucht unter eine Presse mit glarten undebenen Bretcrn. Hier kann man es immer dickund zwanzig Stunden, auch wohl noch langerliegen lasten, denn je trockner es ist, desto siche-rer kann man seyn, daß eö sich nicht unter wei-terer Bearbeitung krumm ziehen werde. NachVerlauf der angegebenen Zeit nimmt man alsodas NeH aus der Presse, Und läßt es noch eineStunde lang frey liegen, um zu sehen, ob essich noch zieht; findet sich dieses, so wendet manes um, und läßt es noch eben so lange auf derandern Seite liegen. Sollte es endlich auchnach dieser Behandlung nicht ganz gerade seyn,so muß man es zuleht durch Poliren auf dererhabenen Seite vollends ebnen.
Man beschneidet nunmehr das vermöge derAusdehnung beym Ueberziehn gewöhnlich überden Rändern hervorragende Papier mit einemscharfen Federmesser und erneuert die mit demPapier überklebten Einschnitte der auswendigenSeite, um die Wände aufzurichten und miteinander zu verbinden. Wenn dieses alles ge-schehn und der Leim in den Fugen aufgetrocknetist, so bleibt noch übrig diese Fugen mit Strei-fen Papier von der Farbe der auswendigen Seitezu überkleben, wobey weiter nichts zu erinnernist, als daß für diejenigen Fugen, welche die