Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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Parere.

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ihre Meinung darüber zu geben, zugesendet wor-den ist, mit der bescheidenen Clausel: „daß sie„allezeit einer bessern Meinung statt geben wol-len, so lange aber diese nicht bewiesen würde,„wäre indessen dieses ihr unmaßgebliches Be-„dünken;" schriftlich ausgestellt zu werden.

Diese Gutachten sind nun nicht ohne Nu-tzen, und zwar pflegen die Kaufleute ein vonihnen eingehohltes Parere darauf je zuweilen zuBeschleunigung ihrer Streitsache dem Richterzu seinem Unterrichte mitzutheilen. Denn ob-wohl die Parercs nicht eine entscheidende Kraft(vim ckeoilrvam) haben, da der Richter nachden Acten und darin geführten Beweisen geht;so haben sie dennoch, wenn anders die Fragerecht formiret und eingegeben worden ist, einegroße Kraft, dem Richter, vor dem die Rechts-sache schwebet, im Urtheilsprechen Licht zu geben,so, daß vielfältig das Urtheil darnach und mitBeziehung auf ein solches Parere eingerichtetwird, welches alsdann geschieht, wenn dergleichenPareres mit Zuziehung der Handelsconsulenten rc.abgefasset sind. Wenigstens ist kein Zweifel,daß, so wie den eingehohlten Uelponlls derRechtsgelehrten die Wirkung der Befreyung vonden Proceßkosten zugeschrieben wird, diese Wir-kung auch bey den Pareres statt haben müsse,wenn nur die Frage so abgefaßt ist, wie obenvon ihr gefordert wurde. Es dient aber ein Pa-rere auch öfters dazu, große und kostspielige Pro-cesse zu vermeiden, indem mancher, wenn er ausdem eingeholten Parere steht, daß er nach sovieler wackern Leute Meinung nicht Recht habe,abgeschreckt wird, einen Proceß anzufangen, dener aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren würde,obwohl nicht zu leugnen ist, daß viele Pareres

öfters