Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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Parere.

Zweiter Fall,

Mevlus zuR.., verkauft a» Sejus zuA... eine Parthie Thee, und überschickt ihmsolchen ihrer genommenen Abrede zufolge auf derAchse; allein der Postwagen wird unterwegs be-stöhlen, und der Thee mit Gewalt genommen.Als Sejus Nachricht davon bekommt, so schreibter an den MeviuS, ihm für den ersten Theeandern zu schicken. Mcvius weigert dieses, eswäre denn, daß man ihm den ersten Thee zuvorbezahlte. Sejus besteht darauf und sagt, daßdie Lieferung noch nicht geschehen, und daß einVerkäufer gehalten sey, seine Güter zu verwah-ren und sie in Acht zu nehmen, bis sie der Ver-käufer in Händen hat. Mcvius hingegen sagt:der Verkauf ist geschehen, und die Lieferungauch; und es ist meine Schuld nicht, daß derThee gestohlen worden ist. Ihr Sejus sey»Käufer, und folglich mein Schuldner; als Käu-fer seyd ihr auch der Bescher geworden, alsomüßt ihr auch für allen Schaden stehn, der demGute von ungefähr und ohne meine Schuld be-gegnet ist. — Hier entsteht nun die Frage, lobMcvius dem Sejus diesen Thee zu vergüten ge-halten ist oder nicht?

Auflösung- — lTlem. Der Thee war desSejus Eigenthum geworden, sobald er ihngekauft hatte: nun ist er ihm mir Gewaltgenommen worden, also ist Mevius zurVergütung nicht verbunden. Der Käuferhätte sein Gut versichern lasten können,

Dritter Fall,

Fabius kauft für Rechnung de« Sylla einSchiff von Luciustcn. Nach geschlossenem Haufe

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