488 Parere.
sagt Fabius zu Luciussen: wenn das Schiff demSylla wider Vermuthen nicht anständig wäre,so solle der Kauf null lind nichtig seyn. Luciusschweigt hierzu still. — Sylla mißbilligt den Kauf,weil ihm das Schiff nicht ansteht, und ergreiftgegen Luciussen ^etionem recikibitorigm, wo-durch der Verkäufer sein verkauftes Gut wie-der zu nehmen verbunden ist, wie Fabius inseinem Nahmen ausgemacht hatte. Lucius abergibt vor, er wäre den Accord nicht eingegangen:und gesetzt auch, er wäre ihn eingegangen, sosey doch diese Bedingung erst nach geschlossenemKaufe hinzugekommen, und zwar poü Inwrvsl-lum. Fabius antwortet ihm, daß der, welcherschweigt, auch einwillige; daß er diese Bedin-gung im Nahmen seines Herrn hinzu gesetzt ha-be, und daß eS ihm, dem Lucius frey gestanden,sie nicht anzunehmen und den Kauf zu brechen:folglich müsse die Bedingung gelten, ob sie schonerst nach Schliessung des Kaufs hinzu gekom-men, weil Lucius derselben nicht widersprochenhabe. — Es fragt sich also, ist der Kauf zubestätigen oder muß er aufgehoben werden?
Auflösung.-Der Verkäufer Lucius ist
seines Einwendens ungeachtet verbunden,das an den Fabius verkaufte Schiff von ihmwieder anzunehmen, und ihm das Geld da-für, wenn die Bezahlung bereits geschehenist, wieder herauszugeben; und wird Syllaoder vielmehr sein Factor Fabius von demKaufe den Rechten nach losgesprochen.
Vierter Fall.
Sulpitius kauft von dem Maximus einigeQuarteele Thran zu 62 Gulden, zwey Monatnach der Lieferung zu bezahlen. Maximus macht
also