Parere. 489
also auf die Bezahlung vorn Sulpitius Rechnung,und kauft wieder andern Thran. Weil er zurgesetzten Zeit vom Sulpitius nicht bezahlt wird,so sieht er sich genöthigt, den von neuem gekauf-ten Thran, um ihn bezahlen zu können, fürbaares Geld zu verkaufen, wodurch er über 800Gulden verliert. — Ist nun Sulpitius gehalten,den Schaden zu vergüten, den er dem MaximuSdadurch verursacht, daß er ihn nicht zu rechterZeit bezahlt hat?
Auflösung.-Nein. Der Schade, den
Maximus leidet, ist für seine Rechnung;denn Sulpitius braucht weiter nichts zubezahlen, als den bedungenen Preis; dochkann er wegen der Interessen, von der Zeitan, da er hatte bezahlen sollen, in Anspruchgenommen werden.
Fünfter Fall.
Tullius verbürgt sich für eine Summe vonI2O2 Gulden für den Sylvius, die dieser vondem Claudius mit der Bedingung aufgenommenhat, solche in zwey Jahren wieder zu bezahlen.Als diese Zeit vorbey ist, überredet Sylvius sei-nen Freund Claudius, daß er ihm diese 1220Gulden noch ein Jahr gegen Interessen lassenmöge. Claudius geht dieses ein: kurz daraufaber spielt Sylvius bankerott. Claudius nimmtdaher den Tullius augenblicklich in Anspruch, umvon ihm als Bürgen die Bezahlung zu erhalten.Allein dieser sagt; ich bin nicht schuldig zu be-zahlen, weil ich nur zwey Jahre Bürge für dieSchuld bin; das dritte geht mich nichts an, undich habe in die Verlängerung nicht gewilligt.
Es ist also die Frage, ob Tullius als Bürgeverbunden bleibt oder nicht?
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