Partial. Participantbrtef. 657
in Koch'6 europäischem Land- und Seekriegs-rechte.
parrial, theilweise, oder zum Theil, als pam'al-finstrrniß, wo ein Himmelskörper nicht ganz,sondern nur zum Theil verfinstert wird.
Participant, Fr. ?srticipsnr, Thcilnehmek, Theil-haber. Zn der Handlung ist es überhaupt jer-mand, der bey einer Societät, Handelskompag-nie, Manufaktur, Waare oder einem Schiffeund dessen Ladung Anrheil nimmt oder hat, undgleiches Recht zum Gewinn und Verlust mit denandern genießt, mir welchen er in Gemeinschaftund Participation steht. Bey den großen Hand«lungskompagnien, dergleichen die ostindische undwestindische in Holland sind, heißen diejenigen,die das meiste Geld dazu hergeben, Hauptpür-ricipanrcn, aus welchen nachgehends die Häup-ter derselben, die man Direktoren oder Bewind-hebber nennt, erwählet werden. Wechftlparti-cipanren oder Wechselkompagnons, Wechsel-konsorten, wcchselinreressenren, Wechsclcheil-haber, heißen alle diejen'gni, welche entweder ei-nen ausgestellten Wechselbrief in Gesellschaft un-terschrieben haben, oder sonst dabey interrfsirtsind, und nach Gelegenheit davon entweder ei-nigen Vortheil zu hoffen oder Schaden zu be-sorgen haben.
Man sehe übrigens den Art. Compagnie,Handlung, Th. 8, S. 27z.
Participanren heißen auch gewisse päbsWche Beamten, welche man auch Iannizerr nennt.Sie haben an den Ausfertigungen und den da-für erhaltenen Gebühren Theil.
Parricipantbries, ein Schreiben, durch welches ei-nem die Gemeinschaft mit der Kirche untersagtwird.
<vek. rechnol. Enc. LVII. Th. T t Pak»