Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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668 2 . Pascha.

Gewaltthätigkeiten :c. zu heben. Eine besondereQuelle zu ihrer Bereicherung sind eine gewisseArt von Justiz- und Ockonomie-Revision, diedie Pascha's zu gewissen Zeiten in ihrem Gou-vernement herumreisend, halten; und statt dieseredlen Bestimmung, Grausamkeiten und Geld-erprcffungen vornehmen, und sich von ihren Un-terbedienten beschenken lassen.

Die Pascha s haben in ihren Gebieten, (wel-che nach ihrem Nahmen?4lckslik. heißen), einefast unumschränkte Gewalt über Leben und Todihrer Provinz-Unterthanen. Sie können fürihre Gouvernements Gesehe geben, Steuernausschreiben :c. und nur in seltenen Fällen, fra-gen sie den Sultan, den Divan und Großvizicum Rath, oder legen Rechenschaft ab. Siehaben ihren eigenen Divan, ein eignes Civil-und Militär-, Justiz- und Gerichts-Korps, eineneignen Mufti, Reis-Effendi, Grofischahmeisteroder Chasnadar-Baschi, Janirscbaren-Aga, undSpahilarAga, verschiedene Msllah und vieleKadi. Sie haben viele kleinere Skadthaltecund Gouvernements-Gehülfen unter sich: nähm-lich die Beghs, Sandschjakbegh und die Sand-schjakcn, denen sie die Aufsicht über große undkleine Distrikte anvertrauen, um daselbst von denUnterthanen die Abgaben beyzutreiben. — Aufihren Reisen durch türkische Provinzen, müssendie Paschas mit ihren Reitern und Fußvölkern,die sie als eine Garde für sich halten, frey bc<wirthet und beschenkt werden. An den Ortenwo sie Rasttag (Loaale) halten, eröffnen sieihren Divan oder Gericht; (wenn kein gleicheroder höherer Befehlshaber an dem Orte ist),und die Ortögerichte müssen sodann schweigen,und was der Pascha thut, für gültig erkennen.

Die