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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Gutsbesitzern kann dieses besonders 'alsdann ge-schehen, wenn auf dem Gute eine bequeme Gerlegenheit vorhanden ist, nähmlich wenn die Wei-der und Hütungepläße der Pferdezucht angemesisen sind, und der Eigenthümer selbst Neigunghat, sich um diesen Zweig der Viehzucht zu be-kümmern; bey Bauern und anderen kleinen Leu-ten finden weniger Bedenklichkeiten statt, undfür sie wird es immer Vortheilhaft seyn, eineoder ein paar tragende Stuten zu halten.

Ein Landgut, wo mit Nutzen Pferde gezo-gen werden sollen, muß einen Ueberfluß vollgesundem, weder sauerm und allzu magerem,noch auch allzu fettem Heu und Grase haben-Nicht alle Landgüter sind mit diesem Erforder-nisse versehen. Aber auch da, wo die Beschaffen-heit des Landes kein Hinderniß in den Ä>eslegt, kommen noch allerley andere Bedenklichs-ten zum Vorschein, welche die Sache nicht im-mer rachsam machen.

Eine trächtige Stute muß, wenigstens 4Monate vorher, ehe sie fället, mit schwerer Ar-beit verschonet werden. So lange das Fülle»saugt, ist ihr ebenfalls keine schwere Arbeit Z»-zumuthen. Hieraus folgt von selbst, daß e«»Landwirrh, welcher selbst Füllen anziehenentweder seinen Ackerbau vernachlässigen, oderdie Anzahl der sonst nöthigen Ackerpferde um soder ^ vermehren müsse.

Wenn man nun die Haltung mehrererPferde, das Gras und Heu, welches die Fälle»auffressen, ehe sie gebraucht werden können, u»die Kosten für die Leute, welche zu einer größe-ren Anzahl.von Pferden erforderlich sind, tAnschlag bringt, und berechnet, so wird man ge-wöhnlich finden, daß die selbstgezogenen PUd

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