Band 
Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd.

Diese Methode taugte daher auf keine Weise,und es konnte von derselben keine gute und zu-verlässige Pferdezucht erwartet werden.

Eine bessere Gelegenheit verschaffte der vor^rnahlige Königs, preußische Geh. Rath, Herrvon Brenkenhoff, anfänglich den Bruche"'«wohnern an der Netze, und hernach auch denHinterpommerschen an der Seeküste, besondersin dem Caminschen Bezirke wohnenden Bauern,die schon vorher eine gute Raße von Stute"zur Zucht hatten. Er hielt beständig 8 bistüchtige Beschäler auf dem Stalle, und liesdamit die Stuten aller Einwohner aus derNachbarschaft unentgeldlich belegen, die es vec«langten, jedoch unter der Bedingung, daß ih>"die davon fallenden Hengstfüllen, wenn sie abg^sogen hatten, gegen ein bestimmtes baarestum von io bis 12 Thal. überlassen werde"mußten. Dieses war also eine Art von Landesstüt; und der Preis für ein Füllen magdortiger Landesweise und zu der Zeif auch ni^unverhältnißmäßig geringe gewesen seyn, """wohl eine solche Bedingung den Landmann ^uig aufmuntern wird, sich auf die PferdezuHzu legen. Nach dem Tode des Herrn voBrenkenhoff ging diese Anstalt ein, und ^dortigen Einwohner kamen in der Pferde-»^Zurück- , -

Um etwas zur Aufnahme der Pferde rnem Lande zu thun, sollte man in den G^!,den, wo keine Landgestüte sind, es denkern der Domainen zur Pflicht machen, einestimmte Zahl von tüchtigen Beschälern auf V"Stalle zu halten, um damit die Stuten vEinwohner gegen ein bestimmtes Springegbelegen zu lassen. Dieses Springegeld müßte^