Band 
Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd.

Gestüt darin aufgestellt worden; wogegen Holl-steincr ausgemustert worden, weil diese Raste inden Landgestäten gänzlich ausgemustert werdensoll."

„Diese acsammten Landbeschaler werden je*derzeit im Frühjahr durch die ganze Churmark,das Herzogthum Magdeburg, diesseits der Elbe,einen Theil der Rcumark an der Oder, und desHerzogthums Pommern, zu 2, z nnd mehrerenin einen Depot verschickt, nach welchen Depok'plahen die Landeöcinsassen sodann ihre Stutenzum Beschälen bringen, das gepieiniglich losTage, vom März bis JuniuS wahret. DieseStuten werden vorher ausgewählt, nur fehles*freye genommen, diese mir dem Zeichen L.(Landgestüt) auf der rechten Lende, und wckdem Provinzialzeichen, z. B. C. M. (Churmark)auf der linken Backe gebrannt, und überden*einzeln mit gedruckten Sprungzetteln versehtDie von solchen Stuten gefallenen Fohlen ^den aus mancherley Beweggründen mit einerNummer, die von 1 bis 10 geht, und nick ck*dem Zahre fortschreitet, auf der linken Le>'vgebrannt." .

„Die Fütterung der Landbeschäler gesch'^.zu allen Zeiten auf königliche Kosten. Nicnck>nist zur Lieferung gezwungen; jeder kannüber die Zucht disponiren, und den Eigensmcrn der schönsten Hengstfohlen werdenen gegeben, auch Personen, die sich ^

verdient machen, mit goldenen oder silbernMedaillen beschenkt." „

„Alles übrige Verfahren bey dem Lan ^

stüt ist in dem Königl. Landgestütsreglement ^

ryten Jun. 1789 enthalten, welches

engen Raumes hier nicht eingerückt rve ^

kann."