Band 
Erster Band.
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lti Die Römerzeit rc.

beginn, das Eigenthum der als Sclaven Verkauften,der Ausgerotteten. Solche Fiscalgüter wurdendann neuerdings verliehen, gegen Erbzins.

Vindobona sahen wir als Municipiumin zwey Steinschriften: vor andern eine glücklicheSradt, als die in dieser Eigenschaft, immer, einenSchatten von Nationalität, selbst unter demRvmerjoche errettet hat. Sie hatte ihre Decurionen(ein im römischen Municipalwesen, den Magistrats-personen überhaupt, fast durchgehens gemeinsamerNahme) ihre Censoren, Adilen , Quastoren undDuumviren, meist die höchste, obrigkeitlicheStadtwürde, auf ein Jahr, auf fünf oder mehrereJahre übertragen. Einer der Decurionen war vor-zugsweise der Wehrmann, der Vertheidiger des Ge-meinwesens (Defensor civitatis) und so wie Romaller Colonien Haupt und Mutter blieb, so hatte jedeColonie einen mächtigen Senator, eine bedeutendeFamilie in Rom, zum Patron, zum Vertreter all'ihrer Anliegen und wurde einer der sechs und dreyßigTribus (Zünfte) beygezählt. Die Würden der Raths-personen , Decurionen, wurden auch erblich. Sie besaßenFiscalgüter, unterstanden dem Präses, Dux oderProcurator der Provinz. Ihre Ämter gründeten sichauf ihr Vermögen, auf ihre Stellung, in der sie beyjeder gewaltsamen Umwälzung nichts zu gewinnen,bey jeder Veränderung nur zu verlieren hatten.Des Municipiums Bewohner bestanden aus jenenrathsbürtigen Personen, aus den Ritternoder dem Adel und aus dem übrigen Volke.