Sa n i r ä rs an st a l c e n. 129
Heuert in den spätern Feuerordnungen Apathias vom16. Janner 1617, Ferdinand's NI. von i 63 g, Leo-pold's I. vom i. December 1666 und i 5 . Janner 1688.— Hinsichtlich Handels und Wandels, gabMari 5 o 6(»14) eine „Ordnung und Mäßigung wie die auslän-dischen Kaufleute in Wien zwischen den zwey Märk-ten mit ihren Waaren handeln und verkausen sollen."Ein fühlbares Hinderniß blieb in dieser Hinsicht nochimmer die Ungleichheit der Währung, der Maße undGewichte, so daß der Hansgraf und seine Unterkäufelund Cimenter, fast bey jedem Kauf und Verkauf sicheinzumischen hatten. — Vergessen war des carlowin-gischen Capitulars uralte, einfache Satzung, vergessenLeopolds des Glorreichen Landrecht, daß überall eingleicher Metzen, Eimer, Elle und Gelöch seyn solle.Statt dessen gab es Wiener und Neuburger, Tulnerund St. Pöltner Maß rc. Steyerer Metzen, Burg-und Kasten-, große und kleine Metzen. Vergeblich, dennnur theilweise, waren viele Gegenbefehle Mar'sll.,Rudolph's II., der Ferdinande und Leovolv's I. DasUnheil ward erst im XVIII. Jahrhundert völlig be-hoben. Aus den Wiener Handwerken gab Map einesonderliche Ordnung für das arge Volkder Fleischhacker1494 ( 3 *r. 176, Suppl.Heft) und 24. Februar i 5 o 6den Fischerbrief, da Niemand K. Friedrichs Ordnungachte; wegen der Fische, die nach Zahl und Maßgefangen und verkauft werden, als Hechten, Karpfen,Harbmen, Kuchel,Rurrcn, Schayden und Vorchen,soll Niemand eine Arche niachen an der Donau, nochan den Zwischenwässern, Traun, Enns, Jbs, Erlas,Geschuyrc Wiens 4. 335 . 1. «• 2. Heft. 9