Band 
Vierter Band.
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22o Das Burgfriedensprivilegium.

Häuser, dann wieder vom Burgthor hinaus, linksund rechts bis aus Ende der Moserischen Wieömad,die an die Otakringer Wiesmad und Straße anstößt:ausgenommen das, was seit altergrauer Zeit dem ehe-mahligen Kirchenfürsten dieser Stadt und ihres Gaues,dem Bischöfe Paffaus und was der ältesten Grund-obrigkeit des, aus Fabianas Trümmern wiedererstan-denen Wien, der Benedictinerabtey zu den Schottengehört. St. Ulrich, Neubau und Neustift, sodannbis hart an die Mauer des Augustinergartens, vondiesem hinum über den Alserbach, bis zu dem, aufder Höhe «»ferne Wahring, gegen die Stadt stehen-den Stein: sodann bis an die Donau, zu Ende desgroßen, Alrhannischen Gartens, doch das fürstlich liech-tensteinische Brauhaus vom Burgfrieden ausgeschlos-sen, — jenseits der Schlagbrücke hinaus, bis zu denneu erbauten Schanzen und Fahnenstange, die Tabor-mauth und deren Wirthshaus hiervon ausgenommen.(» 5 . July 1698). — Schon unterm 3 . Iuly 1696harte Leopold eine strenge, aber wie der Erfolg lehrt,schlecht beobachtete Verfügung erlassen, wider das Zu-sammenkaufen und Zusammenbauen mehrerer bürger-lichen Häuser in eines, die dann der Adel dergestalterweitere und ausschmücke, daß kein Bürger mehr da-rin zu wohnen vermöge. — Der Zufluß der Ansiedlerwar so groß, daß schon 1684 die ganze Leopoldstadtbis zur Brigittenaue wieder verbaut war, ja daß man,686 dem wienerischen Bürgerspital all' seine grund-herrlichen Rechte im obern und untern Werd, oderRoßau und Leopoldstadt, gegen die Abtretung deS