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Verwaltung des Innern.
Minoritenkloster. — Bey eben jenem Einfall in Böh-men hatten sich wieder arge Spüren von Einverständ-nissen der Juden mit dem Feinde gezeigt. There-stcns erster Unwille befahl ihre Vertreibung aus Pragund aus ganz Bohmen, doch wie immerdar bey dereben so gütigen als lebhaften Frau, siegte ihre über-strömende Milde. Sie gab vielmehr den Juden dieeigentlich älteste und die liberalste bürgerliche Duldungin Europa, alter als die vielgepriesne, britcischeParlamentsacte von > 755 , weit alter als die ähn-lichen Verfügungen ini schreibseligen Norddeucschland,in Frankreich, im Süden überhaupt.
Die schon unter Leopold T. und Carl VI. be-schränkten A s yl S r e chte, die insonderheit die Schot-ten- und Michaelcrkirche, mehrmahls zu einer Mör-dergrube gemacht hatten, verschwanden nach und nachgänzlich. 1 747 gab ein Vorfall im Jakoberkloster An-laß, die kostbaren Visitationen der päpstlichen Nun-tien zu verbiethen. 1749 wurde die Kundmachung ir-gend einer päpstlichen Bulle ohne landesherrlichesPlacetum von der frommen Kaiserinn untersagt undam 23 . Juny 17Ö2 der römische Hof zum letztenMahle bemüht, ein Induit zur Besteuerung dererb-ländischen Geistlichkeit zu ertheilen. Am 1. Sept. 17.35erschien zu Wien das (22. Jnny 1771 erneuerte)Patent wegen Verminderung der allzuvielen, demLandbaü und Handelsverkehr nachtheiligen Feyerta-ge .—»738 verfloß eine strenge Rüge des Mißbrauchsder Exorcismen. Herenvrocesse sollten gar nicht mehrLenannt werden, doch waren erst vor Kurzem, mit