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Salzamtstag.
seine ihm untergebenen Arbeiter, das Geld dorrdem Rentmeister in Empfang nehmen und denLohnzettel, den jeder Unterbediente für die ihmuntergeordneten Arbeiter anzufertigen hat, quitti-ren, welche Unterschrift dann der bei jedesmaligerAuslöhnung anwesende Baumeister oder in dessenAbwesenheit der Oberaufseher beglaubigen muß.Jeder Unterbediente muß seinen Untergebenen dannsogleich das Geld austheilen, durch welches Ver-fahren man den Vortheil erhält, daß die Arbei-ter, um ihren Lohn zu empfangen, nicht nöthighaben, früher Feierabend zu machen.
Um nun zu wissen, ob die Unterbedientendas erhaltene Geld auch wirklich an die Arbeiterausgezahlt haben, so ist es nöthig, denselben ein-für allemal bekannt zu machen, daß derjenige, soseinen Lohn nicht zu Ende jeder Woche von sei-nem nächsten Vorgesetzten bekommen, sich denfolgenden Montag bei dem Rentmeister zu mel-den habe, sobald er aber diesen Tag, es sey nun,daß er sein Geld gar nicht oder zum Theil nichtempfangen habe, verstreichen lasse, er weiter nichtgehört, sondern mit seiner etwanigen Klage oderBeschwerde abgewiesen werde.
Nach dieser hier angegebenen Einrichtung istdas Rechnungswesen auf einem Salzwerke soregulirt, daß nicht nur die Rechnungen klar wer-den, sondern auch aller Gefahr und Besorgnißeiner Veruntreuung vorgebeugt wird, besonderswenn ein Finanz-Ministerium noch die Verfü-gung trifft, daß der Rechnungsführer des Salz-wer-.es nicht mehr als eine gewisse Summe Gel-des, die zu den laufenden Ausgaben hinreicht, be-halten darf, und den Ueberschuß sogleich einschickenmuß; s. auch Salz-Verwaltung.
Salz»